In der Gemeinde Langerwehe kommt es vermehrt zu Beschwerden über Pferdekot auf öffentlichen Wegen, Straßen, Wirtschaftswegen und in Wohngebieten. Diese Verschmutzungen sorgen nicht nur für Ärger bei Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, sondern stellen auch ein hygienisches Problem dar.
Obwohl Pferde ein fester Bestandteil unseres ländlichen Ortsbildes sind, gilt: Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen muss umgehend entfernt werden. Reiter, Pferdeführer und Halter sind rechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihre Tiere verursachte Verschmutzungen schnellstmöglich beseitigt werden. Es wird erwartet, dass geeignete Mittel (z. B. Schaufel, Tüte o. ä.) mitgeführt werden, um die Straße oder den Weg nach dem Ritt oder Spaziergang sauber zu hinterlassen.
Das Nichtentfernen von Pferdekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Langerwehe dar. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
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