Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der Antrag auf eine vorübergehende gastststättenrechtliche Erlaubnis (Schankerlaubnis) drei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen ist. Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen der vollständig ausgefüllten Formulare keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben.
Es gelten ab sofort neue Formulare:
Antrag auf eine vorübergehende Schankerlaubnis und
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung
Diese sind auf der Homepage der Stadt Betzenstein eingestellt. Die Antragstellung ist mit einfacher E-Mail möglich unter folgenden Mailadressen:
Jenifer.Polster@vgem-betzenstein.bayern.de
Brigitte.doernhoefer@vgem-betzenstein.bayern.de
Für Rückfragen stehen Frau Polster und Frau Dörnhöfer unter Tel. 09244/9852-19 zur Verfügung.