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Sofern Sie Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März digital (z.B. mittels QR-Code oder auf unserer Homepage) beantragt haben, erhalten Sie die Unterlagen für die Stichwahl automatisch.
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Sollten Sie Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März mittels Ihrer Wahlbenachrichtigung / postalisch beantragt haben, kommt es darauf an, ob Sie das entsprechende Kreuz auf dem Antrag für „Briefwahlunterlagen zur Stichwahlunterlagen“ gesetzt haben oder nicht. Sofern das entsprechende Kreuz bei „Briefwahl auch für Stichwahl“ gesetzt wurde, erhalten Sie ebenfalls automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.
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Sollte bei der Antragstellung für die Wahl am 8. März das Kreuz nicht gesetzt worden sein, so haben wir beim Versand der „Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl“ bereits einen Antrag für „Briefwahl zur Stichwahl“ sowie ein Erläuterungsschreiben beigefügt.
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Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab Mo, 16.03. ausgetragen und sollten bis zum 18.03. eingehen.
Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bis zum 19.03. Abstand zu nehmen.
Sofern Sie noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie diese bei Bedarf ONLINE oder per E-Mail (wahlamt@baiersdorf.de) beantragen.
Folgende Mindestinhalte müssen angegeben werden:
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Vor- und Familienname
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Geburtsdatum
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Adresse
Eine telefonische Antragstellung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben NICHT möglich.
