Die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 30.01.2026 wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt BGBl. I 2026 Nr. 31 vom 06.02.2026 veröffentlicht.
Die neuen Personalausweisgebühren nach Art. 4 Nr. 1 sind somit gemäß Art. 10 Abs. 1 der Verordnung am 07.02.2026 in Kraft getreten.
Ab sofort gelten folgende Preise:
Personalausweis bis 24 Jahre: neu 27,60 € (bisher 22,80 €)
Personalausweis über 24 Jahre: neu 46,00 € (bisher 37,00 €)
