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Verbot der Entnahme von Oberirdischen Wasser
Erster Bürgermeister
25.07.2026, 18:28

Aus aktuellen Anlass weise ich auf folgende Allgemeinverfügung des Landratsamt Kitzingen hin.

62-641

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes

(BayWG);

Erlass einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen zur befristeten Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung sowie zur befristeten Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Kitzingen.

Das Verbot ist bis 31.08.2026 befristet.
Ich bitte um die Beachtung. 

Vielen Dank!


Beschreibung

Erster Bürgermeister der Gemeinde Martinsheim.