Aus aktuellen Anlass weise ich auf folgende Allgemeinverfügung des Landratsamt Kitzingen hin.
62-641
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes
(BayWG);
Erlass einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen zur befristeten Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zweiter und dritter Ordnung sowie zur befristeten Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Kitzingen.
Das Verbot ist bis 31.08.2026 befristet.
Ich bitte um die Beachtung.
Vielen Dank!
