Bei den Feuerwehren gehen immer wieder Anfragen zur Beseitigung von Wespennestern ein. Aus diesem Anlass möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:
Die Entfernung oder Bekämpfung von Wespen, Hornissen, Bienen und anderen Insekten gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr.
Ein Einsatz der Feuerwehr erfolgt nur dann, wenn von den Tieren eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausgeht oder die Beseitigung im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen, im unmittelbaren Wohnbereich von Allergikern oder in anderen Fällen mit akutem Handlungsbedarf gegeben sein.
Befindet sich ein Wespennest auf einem Privatgrundstück, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Entfernung tatsächlich erforderlich ist. Viele Insektenarten stehen unter Naturschutz, d.h. die Bekämpfung von Nestern stellt ggf. eine Straftat dar. Für die fachgerechte Beurteilung und gegebenenfalls notwendige Entfernung eines Nestes sollten geeignete Fachkräfte, beispielsweise Imker, Schädlingsbekämpfer oder entsprechend qualifizierte Fachbetriebe, kontaktiert werden.
Die Feuerwehr wird ausschließlich in Notfällen tätig.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bund Naturschutz zu finden:
https://landshut.bund-naturschutz.de/arten-und-biotopschutz/insekten
