Bei der Diskussion zur neuen „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ in der Stadtratssitzung am 15.01.2026 kam es zu einer unklaren Abgrenzung zwischen Reinigungsfläche und Sicherungsfläche. Dadurch entstand, auch für den anwesenden Pressevertreter der Eindruck, die Anlieger müssten jetzt im Winter bis zur Straßenmitte den Winterdienst übernehmen. Bei der Nachbesprechung fiel der Unterschied sofort auf: Reinigungsfläche (§ 6) – Sicherung der Gehbahnen im Winter nur der Fußweg (§ 11).
Die Mitarbeiter des Bauhofs werden den Winterdienst in gewohnter Weise fortsetzen.
Obwohl ich von der Richtigkeit des vom Bayrischen Gemeindetag empfohlenen Inhalts überzeugt war, habe auch ich mich leider in die Irre schicken lassen und konnte dieses Detail nicht sofort erkennen. Ich möchte mich hiermit auch vor den Stadtrat stellen, welcher völlig zu Recht, fast einstimmig der neuen Reinigungs- und Sicherungsverordnung zugestimmt hat.
Traurig und beschämend finde ich allerdings die Abgabe von anonymen Drohbriefen, in völliger Unkenntnis des Inhalts der Verordnung. Die Arbeit, diese zu verfassen, hätte man besser in den Dialog mit mir oder der Verwaltung stecken können. Wir hätten den Sachverhalt aufklären können.
Dankbar bin ich den Besuchern, die diesen Weg gewählt haben.
Steffen Paul
1.Bürgermeister
