Im Hinblick auf den Wegfall der Meldeverpflichtung im Bundesmelderecht ab 01.01.2025 möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Meldeverpflichtungen der Beherbergungsbetriebe in prädikatisierten Kur- und Heilbädern nach dem Bayerischen Kommunalen Abgabegesetz (KAG) Art. 7 und der jeweilig gültigen örtlichen Kurbeitragssatzung unverändert fortbestehen. Das gilt natürlich auch für das Kneippheilbad Bad Grönenbach. Die Beherbergungsbetriebe sind ungeachtet der Änderungen des Bundesmelderechts auf dieser Grundlage verpflichtet, die vollständigen Meldedaten der Gäste zu dokumentieren.
Quelle: Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.
