Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.
Um Sie über diese wichtigen Details zu informieren, hat das Bayerische Landesamt für Steuern einen Flyer "Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen" erstellt, welchen Sie hier einsehen können.
Weiterführende Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie hier.
