
Am 14. Februar 2026 ist es während des Faschingsumzugs und des anschließenden Faschingstreiben auf dem Bürgersaalparkplatz verboten, Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen.
Dazu gehören zum Beispiel Äxte, Beile, Cutter, Teppichmesser, Küchenmesser, Baseballschläger oder Eisenstangen.
Das Verbot gilt in dem Bereich, der im beigefügten Lageplan grün markiert ist.
Ausnahmen gibt es, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Das ist der Fall bei:
- Polizei- und Zollbeamten im Dienst
- Rettungs- und Einsatzkräften des Zivil- und Katastrophenschutzes während ihrer Arbeit
- Inhabern von gastronomischen Betrieben, deren Mitarbeitern und Beauftragten
Weitere Informationen sind in unserem öffentlichen Aushang vor dem Rathaus zu entnehmen.
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