Zum Sommerbeginn gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Ausweisdokumente – insbesondere für Familien mit Kindern und für alle, die einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen wollen. Das Passamt informiert über Neuerungen bei Kinderdokumenten, Passbildern und die Möglichkeit des Direktversands.
Kinderreisepass abgeschafft – was nun?
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass Geschichte. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann er nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Für Reisen benötigen Kinder jeden Alters nun entweder:
- einen Personalausweis oder
- einen Reisepass
Über die Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel, können Sie sich vorab beim Reiseveranstalter, bei der Botschaft oder beim Auswärtigen Amt (auswaertiges-amt.de) informieren.
Beide Dokumente haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 6 Jahren. Wichtig: Besonders bei kleinen Kindern kann sich das Aussehen schnell verändern – dann ist das Dokument vorzeitig ungültig! In solchen Fällen sollte rechtzeitig ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Gebühren:
- Personalausweis (unter 24 Jahren): 22,80 €
- Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 €
Digitales Passbild wird Pflicht
Seit dem 1. Mai 2025 gilt: Passfotos in Papierform sind nur noch bis zum 31. Juli zulässig. Ab dem 1. August 2025 dürfen ausschließlich digitale Passbilder verwendet werden. Diese werden in Fotostudios oder bei Dienstleistern wie Drogeriemärkten erstellt. Sie erhalten dort einen Data-Matrix-Code, den die Passbehörde
zum Abruf des Bildes nutzt.
Wichtig:
- Selbstgemachte Fotos können ab August nicht mehr angenommen werden.
- Ein Selbstbedienungsterminal zur Passbilderstellung ist bereits bestellt und wird demnächst im Alten Rathaus zur Verfügung stehen.
Direktversand Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per EMail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes:
- Direktversand für Personalausweise / eID-Karten ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
- Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten) abholen.
- Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist ebenfalls nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
Da der alte Personalausweis / Reisepass bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
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