Das Kirchgeld und der Mitgliedsbeitrag für die Sozialstation in Höhe von 2,50 € kann am Sonntag 15.11. und am 22.11.26 jeweils 1 Stunde vor und nach dem Gottesdienst im Pfarrheim einbezahlt werden.
Kirchgeldpflichtig sind alle Pfarrangehörigen ab dem 18. Lebensjahr mit eigenem Einkommen ab 150 € monatlich.
