Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Exkremente seines / ihres Hundes mit einem Tütchen aufzuheben und bei nächster Gelegenheit in einem Mülleimer zu entsorgen. Eigentlich…
Doch die Realität sieht leider anders aus, oder anders ausgedrückt: die menschliche Unvernunft ist scheinbar nicht auszurotten, egal wie oft man an die Hundehalter appelliert.
Dabei ist es nur eine Minderheit innerhalb der Gruppe der Hundehalter, die sich nicht um die Ausscheidungen ihrer Hunde schert. Die Vielzahl der Halterinnen und Halter verhält sich vorbildlich und entfernt den Kot ihrer Hunde. Hierfür bedanken wir uns und sagen „weiter so“. Doch die wenigen, die die Zahlung der Hundesteuer scheinbar als Freibrief dafür ansehen, den Dreck ihrer Hunde liegenlassen zu dürfen, bringen alle Hundehalter in Verruf und die betroffenen Anlieger, Passanten und weitere Leidtragende „auf die Palme“.
Zur richtigen Tierliebe gehört auch die Beseitigung der „Hunde-Hinterlassenschaften“. Denn es darf nicht zur Gewohnheit werden, dass der Kot auf öffentlichen Plätzen oder Gehwegen liegen bleibt! Streng genommen wird durch das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Liegengelassener Hundekot ist aber nicht nur eine Sauerei, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle. Verschiedene Erkrankungen können durch Hundekot übertragen werden. Zudem ist es eine Zumutung für unsere Bauhofmitarbeiter, wenn bei der Pflege der Grünanlagen Hundekot entgegenspritzt und zu stark verschmutzter Arbeitskleidung und -geräten führt.
Besondere Brennpunkte sind derzeit in Hassenberg an der Mühle sowie der Fußweg in Sonnefeld hinter der Landtechnik Müller. Auf diesem kurzen Stück liegen bereits über 30 Hundehaufen! Diese Verschmutzungen bieten einen unerfreulichen Anblick. Hinweise hierzu nimmt die Gemeindeverwaltung gerne entgegen.
Viele Hundebesitzer sind sich außerdem nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre Notdurft weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. Jeder sollte sich bewusst sein, dass auch Felder und Wiesen fast ausnahmslos im Privateigentum der Landwirte stehen.
Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen auf Menschen und Natur ausgeht.
Deshalb unser Appell an Sie, als verantwortungsbewusste Hundehalter(innen):
Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen und Privatgrundstücke sind dafür tabu!
Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu entfernen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie zum Gassi gehen eine Tüte o.Ä. mitnehmen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten. An verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufgestellt, an welchen kostenlos Tüten zur Entsorgung des Hundekots entnommen und diese auch gleich entsorgt werden können.
Ihre Gemeindeverwaltung