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Grünschnitt und Gartenabfall gehören nicht in die Natur
Gemeinde Bockhorn
25.07.2025, 08:59

Rasenschnitt, Zweige und andere bei der Gartenarbeit anfallende Grünabfälle werden oftmals unbedacht an Feldweg- oder Waldrändern, Hecken oder Brachflächen abgeladen. Diese illegale Entsorgung hat erhebliche Folgen für Natur und Umwelt sowie für die Allgemeinheit. Die Entsorgung von Müll in der Natur, dazu gehören auch Gartenabfälle, ist illegal. Wer dies missachtet, verstößt gegen geltendes Gesetz, unter anderem Abfall- und Naturschutzrecht. Grünschnitt und Gartenabfälle müssen ordnungsgemäß über die Biotonne bzw. direkt beim Recyclinghof (in haushaltsüblichen Mengen) entsorgt werden.



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