Im Zusammenhang mit anstehenden Neuverpachtungen wird darauf hingewiesen, dass Grenzzeichen (Grenzsteine) besonders geschützt sind und nicht entfernt, versetzt, beschädigt oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt werden dürfen.
Grundstückseigentümer und Pächter werden daher gebeten, bei Abschluss eines Pachtvertrages festzuhalten, dass die vorhandenen Grenzzeichen zu erhalten und bei der Bewirtschaftung der Grundstücke entsprechend zu beachten sind.
Insbesondere bei der Bodenbearbeitung ist darauf zu achten, dass Grenzzeichen nicht beschädigt oder verschüttet werden. Der Schutz der Grenzzeichen dient der eindeutigen Feststellung und Sicherung der Grundstücksgrenzen und liegt damit im Interesse von Eigentümern und Bewirtschaftern gleichermaßen.
Der Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen sind der Gemeinde oder den Obmännern der Feldgeschworenen anzuzeigen.
Wir bitten Grundstückseigentümer und Pächter, diesen wichtigen Punkt bei jeder Neuverpachtung zu berücksichtigen und einen entsprechenden Hinweis in den Pachtvertrag aufzunehmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Julius Merkert
Siebener Obmann Seinsheim
