Aufruf Regionalbudget 2027 – Allianz Franken 3
Haben Sie eine Idee, die Ihr Dorf lebendiger macht? Ein Dorfplatz zum Verweilen, ein Raum für den Verein, ein neues Angebot für Familien oder Senioren? Die Allianz Franken 3 stellt dafür 2027 wieder ein Regionalbudget bereit – und Sie können sich jetzt dafür bewerben.
Auf einen Blick
| Wer kann mitmachen | Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen aus den neun Mitgliedsgemeinden |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € je Projekt (bis zu 80 % der Kosten), Projektkosten insgesamt unter 20.000 € |
| Budget der Region | bis zu 75.000 € für 2027, vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE Mittelfranken |
| Bewerbungsfrist | 15. September bis 31. Oktober 2026 |
| Einreichen bei | Allianzmanagement Franken 3 – Kontakt siehe unten |
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Anschaffungen oder Bauvorhaben, die noch nicht begonnen wurden und einer Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum dienen. Ein Entscheidungsgremium aus Kommunen, Vereinen, Wirtschaft und Bürgerschaft wählt anhand von diesen sieben Kriterien aus:
- Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes
- Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung
- Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
- Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Kultur, Brauchtum und Identität
- Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima
- Reichweite von Wirkung und Nutzen
- Öffentlichkeitswirkung
So bewerben Sie sich
- Formular und Merkblatt herunterladen unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
- Ausfüllen und zwischen dem 15. September und dem 31. Oktober 2026 bei der Allianz Franken 3 einreichen (Kontaktdaten siehe unten).
- Wird Ihr Projekt ausgewählt, schließen wir gemeinsam einen kurzen Vertrag – dann kann's losgehen. Durchführungsnachweis bis spätestens 1. Oktober 2027.
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Fragen? Melden Sie sich einfach! Susanne Kleider, Allianz Franken 3 · Kirchstr. 4, 91483 Oberscheinfeld |
Der Aufruf erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung richtet sich nach der Maßnahme 9.0 „Regionalbudget“ im Rahmen der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE).
