Mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 04.11.2002 wurde das Überschwemmungsgebiet der Großen Laber und im Mündungsbereich der Kleinen Laber in der Stadt Straubing, in den Gemeinden Atting, Rain und Aholfing im Landkreis Straubing-Bogen und in der Gemeinde Mötzing (Landkreis Regensburg) amtlich festgesetzt.
Mit den Unterlagen vom 23.03.2016 wurde dem Landratsamt Straubing-Bogen die neue Überrechnung des Überschwemmungsgebietes der Großen Laber (Fluss-km 0 – 11,224) vorgelegt. Gemäß Art. 46 Satz 1 BayWG haben die Kreisverwaltungsbehörden das Festsetzungsverfahren durchzuführen.
Vom neuen Festsetzungsverfahren sind Bereiche im Stadtgebiet Straubing, in den Gemeinde Aholfing, Atting und Rain (Landkreis-Straubing-Bogen) und in der Gemeinde Mötzing (Landkreis Regensburg) betroffen.
Anstelle des physischen Erörterungstermin wird eine Online-Konsultation nach §27c BayVwVfG durchgeführt. Details bitten wir der beigefügten Bekanntmachung zu entnehmen.
