Die Gemeinde Langensendelbach befindet sich aktuell in den Vorbereitungen für die Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung. Ganz konkret lässt die Gemeinde gerade zusammen mit 11 weiteren Gemeinden und Städten des Landkreises eine Vorabanalyse zur kommunalen Wärmeplanung erstellen. In dieser Vorabanalyse werden erste Daten zu Wärmebedarfen und Wärmepotentialen gesammelt. Ziel der Analyse ist es zu überprüfen, mit welchen Gemeinden Langensendelbach zusammen den kommunalen Wärmeplan erstellen lassen kann, um somit kosten- und zeiteffizient zu arbeiten und seinen Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich Planungssicherheiten zu geben. Was bedeutet kommunale Wärmeplanung? Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes darüber, wie die Wärmeversorgung in einer Gemeinde in der Zukunft klimaneutral ausgestaltet werden kann. Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf eine umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Dazu werden vor allem Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung und bestehende Wärmenetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht. Es wird also geprüft, ob eine zentrale Wärmeversorgung sinnvoll ist oder weiterhin dezentral geheizt wird. In dörflichen Strukturen wird die dezentrale Versorgung nach wie vor eine bedeutende Rolle spielen. Der Vorteil der kommunalen Wärmeplanung für den Immobilienbesitzer/ die Immobilienbesitzerin ist, dass er/ sie langfristig eine zuverlässige Planungssicherheit für die Wärmeversorgung seines/ ihres Gebäudes erhält. Aufgrund von Bundesgesetzgebungen sind die Kommunen verpflichtet, eine Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 zu erstellen (Frist für Kommunen < 100.000 Einwohner). Die Gemeinde Langensendelbach plant die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Anschluss an das momentan laufende Vorverfahren. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans dauert mindestens ein Jahr, erfahrungsgemäß etwas länger. Erst mit Abschluss dieser Planung können verbindliche Aussagen über Wärmeversorgungsoptionen gemacht werden. Aus der kommunalen Wärmeplanung ergibt sich für den einzelnen Immobilienbesitzer/ die einzelne Immobilienbesitzerin mit funktionierender Heizung zunächst keine direkte Handlungsverpflichtung. Bei konkreten Sanierungsvorhaben können Sie gerne die Energie- und Fördermittelberatung am Landratsamt Forchheim (Frau Galster) kontaktieren (www.lra-fo.de/klima).
weiterlesen