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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 12.05.2026
Bericht aus dem Gemeinderat
19.05.2026, 13:32

Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

Alle neuen Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form durch die Erste Bürgermeisterin Franziska Mattmann zu vereidigen, Art. 31 Abs. 4 GO.

Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder Senta Büttner, Jürgen Ziegelmeier, Jochen Rothammel, Christian Klein und Christian Heuchel legen den Amtseid ab.

Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister sowie Wahl der Zweiten Bürgermeisterin oder des Zweiten Bürgermeisters und Wahl der Dritten Bürgermeisterin und des Dritten Bürgermeisters

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO (Gemeindeordnung) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit eine, einen oder zwei weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister. Wählbar sind die Gemeinderatsmitglieder zur weiteren Bürgermeisterin oder zum weiteren Bürgermeister, welche die Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister erfüllen, Art. 35 Abs. 2 GO. Sie sind in geheimer Abstimmung zu wählen, Art 51 Abs. 3 GO.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass für die Amtszeit der Wahlperiode 2026 bis 2032 weiterhin zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden.

Nach der geheimen Abstimmung ist Jürgen Ziegelmeier zum Zweiten Bürgermeister der Gemeinde Mönchsroth gewählt worden. Er nahm die Wahl an.

Nach der weiteren geheimen Abstimmung ist Heiko Wetsch zum Dritten Bürgermeister der Gemeinde Mönchsroth gewählt worden. Auch er nahm die Wahl an.

Die Erste Bürgermeisterin Franziska Mattmann vereidigt die neu gewählten Zweiten und Dritten Bürgermeister. Die weiteren Bürgermeister Jürgen Ziegelmeier und Heiko Wetsch legen ihren Amtseid ab.

Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung regelt unter anderem die Zusammensetzung des Gemeinderates, die zu bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Tätigkeit der Gemeinderatsmitglieder sowie die Entschädigung dieser.

Die Entschädigung unterteilt sich in die folgenden Bereiche:

·         Sitzungsgeld in Höhe von 35 € je Sitzung

·         Entschädigung für nachgewiesene Kosten durch Betreuung von Kindern bis 12 Jahren, Kindern mit Behinderung oder pflegebedürftige Angehörige in Höhe von 15 € je volle Stunde Sitzungsdauer

·         jährliche Technikpauschale in Höhe von 100 €

Der Gemeinderat hat der Satzung im vorliegenden Entwurf zugestimmt.

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung ist sehr umfangreich und soll deshalb in einer der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen werden. Solange gilt die Geschäftsordnung 2020 fort.

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts sind in den Rechnungsprüfungsausschuss 5 Gemeinderatsmitglieder (1 Vorsitzender und 4 Gemeinderatsmitglieder) zu berufen. In der vergangenen Wahlperiode waren im Rechnungsprüfungsausschuss: Karin Moßhammer (Vorsitzende), Martin Zinnecker, Helmut Heuchel, Normen Kleeberger und Alexandra Tisch.

Für die kommende Wahlperiode wird der Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt besetzt:

Alexandra Tisch (Vorsitzende), Christian Klein, Norbert Rothammel, Peter Bundschuh und Martin Zinnecker

Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers

Für die Schriftführung der Gemeinderatssitzungen ist eine Schriftführerin bzw. ein Schriftführer nebst Stellvertretung zu bestellen. In der vergangenen Wahlperiode war Heiko Wetsch Schriftführer und Karin Moßhammer stellvertretende Schriftführerin.

Für die kommende Wahlperiode übernimmt Heiko Wetsch weiterhin das Amt des Schriftführers. Die Stellvertretung übernimmt Manuela Bergdolt.

Bestellung der Gemeindevertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten

Die Gemeinde ist neben der ersten Bürgermeisterin mit zwei weiteren Gemeinderatsmitgliedern in der Gemeinschaftsversammlung der VG Wilburgstetten vertreten. Die weiteren Vertreter werden vom Gemeinderat durch Beschluss nach benannt. Die Benennung findet in offener Abstimmung statt. In der vergangenen Wahlperiode waren Werner Weber und Manuela Bergdolt vertreten. Die Stellvertretung übernahmen Norbert Rothammel und Martin Zinnecker.

Für die kommende Wahlperiode vertreten die folgenden Personen in der Gemeinschaftsversammlung:

Thomas Günzel, vertreten von Martin Zinnecker, und Jochen Rothammel, vertreten von Christian Heuchel

Bestellung von Beauftragten für die Aufgabengebiete in der Gemeinde

Für verschiedene Aufgabengebiete in der Gemeinde sind Gemeinderatsmitglieder zu bestellen. Die Aufgabengebiete wurden in Reflexion auf die vergangene Wahlperiode hinterfragt und neu aufgestellt.

Der Gemeinderat hat die Bestellung von Beauftragten für die nachfolgenden Arbeitskreis bzw. Aufgabengebiete wie folgt beschlossen:

·         Arbeitskreis Feuerwehr: Christian Klein, Manuela Bergdolt, Heiko Wetsch, Norbert Rothammel, Christian Heuchel

·         Arbeitskreis Freibad: Heiko Wetsch, Peter Bundschuh, Senta Büttner, Christian Heuchel, Manuela Bergdolt

·         Arbeitskreis Bauhof: Jochen Rothammel, Christian Klein, Christian Heuchel, Heiko Wetsch, Jürgen Ziegelmeier

·         Arbeitskreis Finanzen: Peter Bundschuh, Senta Büttner, Christian Heuchel, Christian Klein, Jürgen Ziegelmeier

·         Behindertenbeauftragter: Norbert Rothammel

·         Jugendbeauftragte: Alexandra Tisch, Senta Büttner

·         Seniorenbeauftrage/r: Wird noch festgelegt.

·         Beauftragte für Kindergarten/Schule: Thomas Günzel, Alexandra Tisch, Christian Heuchel

·         Beauftragte für Kirche: Martin Zinnecker, Jürgen Ziegelmeier

35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auchtfeld“ in Wört

Der Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auchtfeld" in Wört beschlossen. In diesem Zuge wird die verbindliche Behördenbeteiligung durchgeführt.

Die Gemeinde Wört verzeichnet in den vergangenen Jahren einen steigenden Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen. Um diese Bedarfe zu decken, soll am südlichen Ortsrand ein neuer Wohn- und Gewerbestandort entstehen und mit der Änderung des Flächennutzungsplanes Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen sowie ein Sonstiges Sondergebiet „Handel" ausgewiesen werden.

Die Gemeinde Mönchsroth wird als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange gemäß beteiligt. Es bestehen keine Einwände gegen das Verfahren und die Planungen.


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