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Errichtung und Nachmeldung von Brunnen zur Gartenbewässerung
Verwaltungsgemeinschaft Reichling
27.07.2026, 10:07

Gem. § 49 Abs. 1 WHG, Art. 30 Abs. 1 BayWG sind sämtliche Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken, mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landratsamt Landsberg am Lech (Wasserrecht@LRA-LL.bayern.de) anzuzeigen sind. Dies betrifft auch Gartenbrunnen, selbst wenn diese als einfache Schlagbrunnen ausgeführt werden. Weitere Infos finden Sie hier.



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