Können ausgefranste Astenden beim Hecke schneiden verhindert werden?
Ein Spaziergang im Februar entlang der frisch geschnittenen Hecken kann für Naturfreunde zu Qual werden. Wo das Auge hinschaut, zersplitterte Astenden in der glattrasierten Heckenwand. Krankheitserreger haben hier ein leichtes Spiel und können vermehrt über die verletzte Oberfläche in die Pflanzen eindringen. Trotz Verständnis für arbeitstechnische Hintergründe, wünscht man sich, dass in Zukunft grundsätzlich mit scharfen Messern gearbeitet wird.
An der BN-Wiese in Kürnach wurde so verfahren und der Erfolg (s. Foto) lässt sich sehen. Die Pflegemaßnahmen der BUND-Ortsgruppe waren hierbei sicher auch sehr nützlich. Im Februar 2025 wurde die Heckenfront ausgelichtet, sodass die Gemeinde in diesem Jahr hauptsächlich frisch nachgewachsene Äste schneiden musste.
Das Bayerisches Naturschutzgesetz, Art 16, sagt dazu, dass in der freien Natur Hecken nur vom 1. Oktober bis 28. Februar geschnitten werden dürfen. Eine Ausnahme gilt für die Erhaltung der Verkehrssicherheit an öffentlichen Wegen oder gegebenenfalls auch für einen schonenden Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses, insofern dieser ein Problem darstellt. Hauptziel bleibt es dennoch, die Bewohner einer funktionsfähigen Hecke in der aktiven Phase im Jahr nicht mehr als nötig zu stören. Es wird empfohlen vor einem größeren Pflegeschnitt zur Sicherheit die Untere Naturschutzbehörde zu informieren.
Die BUND-Ortsgruppe spricht ein großes Lob an die Gemeinde aus und hofft, dass wir uns auch in Zukunft über einen so sorgfältigen Schnitt freuen können.
