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#Grundsteuerbescheide WICHTIG: In diesen Tagen wurden von unserem Dienstleister AKDB die Grundsteuerbescheide 2025 an al...
Markt Bodenmais
05.12.2024, 11:04
#Grundsteuerbescheide
WICHTIG:
In diesen Tagen wurden von unserem Dienstleister AKDB die Grundsteuerbescheide 2025 an alle Grundbesitzer in Bodenmais verschickt. Zu diesen tauchen – nicht nur in Bodenmais, sondern in allen (!) Kommunen – nun gehäuft zwei Fragen auf, die wir gerne an dieser Stelle beantworten möchten:
1. Wie kann es sein, dass ich nun mehr Grundsteuer bezahlen soll, als bisher, obwohl doch der Markt Bodenmais seine Hebesätze aufkommensneutral gesenkt hat?
Auf dieses Problem hatten wir bereits in den letzten Monaten öfter hingewiesen. Bürgermeister Michael Adam äußerte auch bereits die entsprechende Sorge in einem Gespräch mit dem Bayerwald-Boten. Ursächlich dafür ist etwa nicht der Hebesatz der Gemeinde oder ein Fehler der Verwaltung, sondern die Messbetragsbescheide des Finanzamts. In vielen Fällen erhöhte sich der jeweilige Messbetrag sehr stark gegenüber früher - auch, weil im Rahmen der zuletzt umgesetzten Grundsteuerreform offenbar teils falsche Erklärungen seitens der Eigentümer abgegeben wurden. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. Berichtigungen können hier nur (!) gegenüber dem Finanzamt eingereicht werden. Erhalten wir einen neuen Messbetragsbescheid seitens des Finanzamts korrigieren wir unseren Bescheid sofort automatisch.
2. Wie kann es sein, dass ich einen Bescheid für ein Grundstück bekommen habe, das ich bereits seit einiger Zeit verkauft oder vererbt habe?
Dies liegt daran, dass das Finanzamt aktuell derart mit der Grundsteuerreform beschäftigt ist, dass es mit der Eigentumsumschreibung erheblich in Verzug ist. Leider sind uns auch hier die Hände gebunden. Unsere EDV verarbeitet automatisch die Daten des Finanzamts. Erst wenn das Finanzamt die Eigentumsumschreibung vorgenommen hat, können wir die aktuellen Bescheide aufheben und sie dem neuen Eigentümer zustellen.
Wir bedauern diese Probleme, können diese aber leider selbst nicht abstellen. Bitte wendet euch an das zuständige Finanzamt! [MA]
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