Zurzeit stellt die Gemeindeverwaltung vermehrt fest, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Anmeldung nachkommen, beziehungsweise nur einen Hund anmelden, obwohl mehrere Hunde gehalten werden.
Diese Feststellungen beruhen auf zahlreichen anonymen Hinweisen, die uns von Bürgerinnen und Bürgern zugetragen werden.
Gemäß § 1 und § 10 der gemeindlichen Hundesteuersatzung müssen alle Hunde, die älter als vier Monate sind, bei der Gemeinde angemeldet werden. Sie unterliegen damit der Hundesteuerpflicht.
Wir fordern daher alle Hundehalter auf, ihre Hunde ordnungsgemäß bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und weisen darauf hin, dass eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage. Die Anmeldung kann per E-Mail übermittelt, in unseren Briefkasten eingeworfen oder direkt bei Frau Brand, Zimmer Nr. 21, ausgefüllt werden.
Sollte keine Anmeldung erfolgen, werden wir den anonymen Hinweisen nachgehen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.