Aus gegebenem Anlass weisen wir die Eigentümer von unbebauten Baugrundstücken darauf hin, dass auf diesen Grundstücken auch
· überhängende Äste geschnitten werden müssen
· Gehwege sauber zu halten sind
· die Rinne freizuhalten ist
· die Grundstücke kein Lagerort für Fahrzeuge, Baumaterialien, etc. sind
· die Grundstücke zu mähen sind und
· Schnee auf den angrenzenden Gehwegen zu räumen ist.
Um Beachtung wird gebeten.
Ordnungsamt
