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Feuerverbot aufgehoben
Gemeinde Eußenheim
01.06.2026, 08:24

Aufgrund der Wetterlage ist das Feuerverbot vom 26.05.2026 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Wir raten trotzdem dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weisen darauf hin, dass

·       das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen.

·         kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m angezündet werden darf.

·         in den Wäldern ein Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober für Besucher besteht.

 


Beschreibung

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