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Kreisumlage durch Gesetz rechtlich geklärt Schröder: Eine große Chance für den kommunalen Rechtsfrieden!
Landkreis Mansfeld-Südharz
11.06.2025, 14:49
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Nach jahrelangen Streitigkeiten um die Höhe der Kreisumlage hat der Landtag in Magdeburg heute die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Damit ist eine Dauerforderung der Landkreise endlich Gesetz.


Landrat André Schröder:


„Durch die Gesetzänderung sind die rechtlichen Vorgaben der Kommunalverfassung und die gelieferten Daten der Kommunen für die Höhe der Kreisumlagefestsetzung entscheidend. Das mühselige und streitbefangene Interpretieren zahlreicher Urteile aus der Rechtsprechung durch die Kreistage entfällt. Daraus ergibt sich die große Chance auf einen dauerhaften Rechtsfrieden innerhalb der kommunalen Familie. Kosten für Anwälte und Gerichte wachsen nicht weiter auf und die knappen Ressourcen sind wieder auf die eigentliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger konzentriert.


Die Gesetzesänderung legt konkrete Kriterien fest, wie die Höhe der Umlage zu ermitteln ist. Die wesentlichen Züge der Rechtsprechung bleiben dabei erhalten. Die höhere Ist-Datenorientierung bei der Berücksichtigung der finanziellen Lage der Städte und Gemeinden begrüßt der Landkreis ausdrücklich. Die künftige Entwicklung bei der Hebesatzhöhe ab 2026 wird sich dann aus den gesetzlichen Verpflichtungen ergeben und liegt nicht mehr im Ermessen der Kreistagsmitglieder.“


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