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Bekanntmachung Bodenrichtwerte
Gemeinde Stammham
27.05.2026, 14:19

Bekanntmachung Bodenrichtwerte

Amtliche Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 BauGB

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Eichstätt hat für den Bereich der Gemeinde Stammham zum 01.01.2026 Bodenrichtwerte ermittelt.

Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses (Stand 01.01.2026) liegen in der Zeit vom
                                  28. Mai 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026
im Rathaus der Gemeinde Stammham, Nürnberger Straße 9, 1. Stock, Zimmer, 1 -08, während der allgemeinen Dienststunden
Montag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag, 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und
Freitag, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landkreis Eichstätt Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 3 Gutachterausschussverordnung), wird hingewiesen.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte bzw. über das Internetportal Boris-Bayern erhaltene Auskünfte.

GEMEINDE STAMMHAM

gez.

Weber

1.Bürgermeisterin

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Beschreibung

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