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Bekanntmachung: Verbot von offenem Feuer
Gemeinde Martinsheim
15.08.2025, 10:07
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Verbot von offenem Feuer im Gesamtgebiet der VGem Marktbreit mit Mitgliedsgemeinden Marktsteft, Martinsheim, Segnitz, Seinsheim, Obernbreit.
Aufgrund der aktuellen Trockenheit sowie der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss die VGem Marktbreit ab dem 25. Juni 2025 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen ausgesprochen werden. 
Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesene öffentliche Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die VGem Marktbreit ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Die Bevölkerung wird im eigenen Interesse dringend aufgefordert - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird - sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen - sofort über die Presse und die Homepage der Vgem Marktbreit bekannt gegeben.
Rainer Ott
Erster Bürgermeister 


Beschreibung

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