Ein gepflegter Garten erfordert meist auch den Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten, wie zum Beispiel einem Rasenmäher, einem Vertikutierer oder einer Heckenschere. Sehr oft fühlen sich Nachbarn jedoch durch den Einsatz dieser Gartengeräte in ihrer Ruhe gestört. Auch der Zeitpunkt der Gartenarbeiten gibt immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Während der Eine morgendliche Gartenarbeiten als Frühsport betrachtet, fühlen sich Andere durch frühzeitige Gartenarbeiten in ihrem Schlaf gestört.
Um die Nachbarn vor Lärm, insbesondere zu Unzeiten zu schützen, hat der Gesetzgeber daher gesetzliche Regelungen erlassen.
In Bayern gilt das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG), denn an Sonn- und Feiertagen dürfen ganztägig keine Gartenarbeiten durchgeführt werden, welche die Feiertagsruhe stören.
Dies gilt insbesondere für:
- Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor
- Rasenmäher
- Heckenscheren
- Vertikutierer
- Schredder bzw. Zerkleinerer
Aufgrund der bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, gilt dieses Verbot in Wohngebieten auch an Werktagen zwischen 20.00 bis 7.00 Uhr.