In den vergangenen Tagen wurden in der Strüh zwei Bäume mutwillig umgetreten.
Hierbei handelt es sich nicht mehr nur um einen Lausbubenstreich, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die die Gemeinde Sonnefeld aufs schärfste verurteilt. Bäume, auch wenn sie im öffentlichen Raum stehen, sind rechtlich geschützt, und ihre Zerstörung stellt eine Sachbeschädigung dar.
Es ist unverständlich, dass in einer Zeit, in der Bäume wegen Trockenheit, Krankheit oder Schädlingsbefall gefällt werden müssen, Bäume absichtlich beschädigt werden!
Wer sachdienliche Hinweise an die Gemeindeverwaltung (Telefon: 09562/400 60) liefert, die zur Feststellung der Verursacher führen, bekommt eine Belohnung von 200 Euro.