Die Vorder- und Hinterlieger von öffentlichen Straßen werden gebeten, die Geh- und Radwege, wenn diese nicht vorhanden sind die Gehbahnen (1m Straßenbreite) sowie die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte von Unrat und Gras zu reinigen. Soweit sich vor einem Grundstück ein Parkstreifen erstreckt, so ist dieser mit zu reinigen.