Die Gemeinde Winkelhaid bittet alle Bürgerinnen und Bürger, einen ordnungsgemäßen Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume vorzunehmen, so dass es durch Überwuchs von privaten Grundstücken nicht zu Behinderungen für Verkehrsteilnehmer kommt – insbesondere ist darauf zu achten, dass Gehwege und Straßen in voller Breite nutzbar sind und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass der Rückschnitt von Hecken in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) streng geregelt ist, um Vögel und andere Tiere zu schützen.
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Verboten (Radikalschnitt): Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder stark zurückzuschneiden.
Erlaubt (Radikalschnitt): Der starke Rückschnitt ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig.
Erlaubt (Pflegeschnitt): Schonende Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den jährlichen Zuwachs entfernen, sind ganzjährig erlaubt, solange keine Nester beschädigt werden.
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