1.Die Vereinsmeisterschaft 2025 der Kgl. priv.Schützengesellschaft 1519 Waldsassen kann bis spätestens 13. September 2024 geschossen werden.
2.Grundlage für dieses Schießen ist in Anlehnung die jeweils gültige Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V.
3.Das Schießen findet zu den regulären Schießtagen am Mittwoch und Freitag, jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr und für die Kinder und Jugendlichen in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt.
Ausnahme: Das Schießen mit Ordonnanzwaffen kann/darf nur an den vom LRA Tirschenreuth genehmigten Freitag-Schießtagen 19.07., 09.08.,23.08. und 13.09.2024 in der Zeit vom 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr stattfinden!
4.An den Vereinsmeisterschaften können alle Vereinsmitglieder teilnehmen.
5.1.Die Scheiben (Pistolenhalle und Feuerwaffenstand) sind mit dem Namen, der Disziplin, mit dem Jahrgang des Teilnehmers (=Altersklasse), dem Datum des Schießtages und mit dem Vermerk: Gaumeisterschaft (GMS) ja oder nein, zu versehen! Die Schießscheiben sind im Schützenstüberl abzugeben. Jede/r Schützin/Schütze ist für seine Scheiben und sein Ergebnis selbst verantwortlich! Listenabgabe bei mehreren Waffen ist nicht möglich.
5.2.Die Ergebnisse im elektronischen Luftdruckstand (Lichtgewehr, Lichtpistole, Luftpistole, Luftpistole Aufgelegt, Luftgewehr Aufgelegt) sind der Einfachheit auszudrucken - und falls nicht schon enthalten zu versehen mit Namen, Disziplin, Jahrgang des Teilnehmers (=Altersklasse), Datum des Schießtages, GMS (Teilnahme an der Gaumeisterschaft) ja oder nein. Bitte, anschließend im roten Ablagefach im Schießstand zu hinter-legen! Jede/r Schützin/Schütze ist für seinen Ausdruck und sein Ergebnis selbst verantwortlich!
6.Eigene Waffen und Sportausrüstung (Schießjacke, -hose, -schuhe etc.) sind, sofern sie den Bestimmungen der Sportordnung entsprechen, zugelassen.
7.Um einen Vereinsmeister in den verschiedenen Klassen ermitteln zu können, muss mindestens ein Jungschütze/in, ein Schütze/in in der jeweiligen Disziplin geschossen haben.
8.Die Vereinsmeister 2025 werden in den folgenden Altersklassen ermittelt:
Klassen: Schüler II (Lichtsysteme) Jahrgänge 2009 bis 2021
(20) Schüler I (Kugeldisziplinen) Jahrgänge 2011 bis 2015
(30) Jugend Jahrgänge 2009 bis 2010
(42) Junioren II Jahrgänge 2007 bis 2008
(40) Junioren I Jahrgänge 2005 bis 2006
(10) Herren/Damen I Jahrgänge 1985 bis 2004
(12) Herren/Damen II Jahrgänge 1975 bis 1984
(14) Herren/Damen III Jahrgänge 1965 bis 1974
(16) Herren/Damen IV Jahrgänge 1955 bis 1964
(17) Herren/Damen V Jahrgänge 1954 und früher
Auflage
(70) Senioren I Jahrgänge 1965 bis 1974
(72) Senioren II Jahrgänge 1964 bis 1960
(74) Senioren III Jahrgänge 1955 bis 1959
(76) Senioren IV Jahrgänge 1950 bis 1954
(78) Senioren V Jahrgänge 1949 und früher
9.Vor Beginn der Wertungsschüsse können beliebig viele Probeschüsse abgeben werden.
10.Jeder Jungschütze/in, Schütze oder Schützin kann an allen oder nur an den von ihm/ihr selbst festgelegten Disziplin teilnehmen.
11.Die Auswertung des Schießens erfolgt ausschließlich durch die Schießsportleiter des Vereins.
12.Haben mehrere Jungschützen/innen, Schützen oder Schützinnen in einer Disziplin die gleiche Ringzahl erzielt, dann werden die Platzierun-gen wie folgt festgelegt:
12.1.in den Disziplinen, bei denen auf elektronische Scheibenanlagen geschossen wird, durch die 10tel-Wertung der abgegebenen Wertungs-schüsse.
12.2.durch ein Stechen bis zur Entscheidung, bei dem die beteiligten Jungschützen/innen,Schützen oder Schützinnen in der jeweiligen Disziplin 5 Stechschüsse abzugeben haben.
13.Jeder Vereinsmeister erhält eine Urkunde. Die Ehrung hierfür erfolgt im Rahmen der Jahresabschlußfeier.
HINWEIS AN ALLE WBK-BESITZER:
- Aufgrund des verschärften Waffengesetzes ist es durchaus sinnvoll zumindest an der VEREINSMEISTERSCHAFT teilzunehmen!
- Das Landratsamt läßt die Kontrolle durch pensionierte Polizeibeamte beim Schützen vor Ort als auch in den Schützenheimen durchführen: Aufbewahrung von Waffen, Munition, Schießnachweise sowie das Bedürfnis.
- Jede/r Schützin/Schütze sollte unbedingt ein Nachweisheft führen, wann er wo und mit welcher Sportwaffe er geschossen hat.
- Auch andere Behörden können jederzeit Kontrollen durchführen!