Pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1), die zu Hause leben, können seit 2021 auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die von registrierten, ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden, über den Entlastungsbetrag (131,-€ monatlich) mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Für die Registrierung wird entweder eine fachliche Qualifikation oder eine achtstündige kostenlose Basisschulung vorausgesetzt.
Daher bietet die Seniorenberatung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern diese Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (gemäß § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG) an.
Datum: Dienstag, 28. April 2026
Uhrzeit: 9.00 – ca. 16.00 Uhr
Ort: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
(Großer Sitzungssaal, 1. Stock)
Platz der Dt. Einheit 1, 86633 Neuburg/ Donau
Die Referentinnen sind Gabriele Kuhn und Andrea Heimann von der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern. Die Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson besteht aus vier Themenbereichen:
1. Betreuung Pflegebedürftiger
2. Kommunikation
3. Unterstützung bei der Haushaltsführung
4. Organisatorisches
Die Anmeldung zur Schulung ist möglich unter
https://seu2.cleverreach.com/f/316474-423037/
Weitere Informationen finden Sie unter www.einzelperson-bayern.de
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 089 / 43 66 96 51 gerne zur Verfügung.
