Ansprechpartner / Kontaktadresse
Email: Hochwasserhilfe@landkreis-neumarkt.de
Telefon: 09181-470-0
1. Soforthilfe Haushalt/Hausrat
Als Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ kann eine Hilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wäre Versicherungsschutz möglich gewesen, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal 2.500 Euro. Ziel ist es, betroffene private Haushalte soweit zu unterstützen, dass diese sich zeitnah mit den zum Leben notwendigsten Hausrat ausstatten können.
2. Soforthilfe Ölschaden
Als Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ kann eine Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Wäre eine Versicherung möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal 5.000 Euro. Ziel ist es, die durch Hochwasserereignisse entstanden Ölschäden an privaten oder nicht gewerblich genutzten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
3. Härtefonds
Der Härtefond unterstützt Firmen und Privatpersonen, die durch Naturkatastrophen, insbesondere in Gestalt von Überschwemmungen zu Schaden gekommen sind.
Grundsätzliche Informationen zur Antragsstellung:
Die Einreichung der Anträge beim Landratsamt Neumarkt hat bis spätestens 31.08.2024 zu erfolgen Die im Internet bereitgestellten Antragsformulare sind zwingend zu verwenden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und Unterschrieben per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.
Die Soforthilfen können nur für ab dem 31.05.2024 entstandene Schäden gewährt werden
Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstanden Schaden an Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert. Ein Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie bei den Antragsformularen.