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Übermittlungssperre entfällt
Gemeinde Rohrenfels
20.01.2026, 11:23

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ergab sich eine Änderung im Bundesmeldegesetz.

Mit dem neuen Gesetz, das am 01. Januar 2026 in Kraft getreten ist, entfällt die sogenannte Übermittlungssperre durch die Meldebehörden. Bisher konnte man der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen, künftig ist das jedoch nicht mehr möglich. Zudem werden bisher getätigte Widersprüche durch die Meldebehörde gelöscht.

Das bedeutet, dass die Meldebehörde Vor- und Familiennamen sowie Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr weitergibt, die im Folgejahr volljährig werden. Allerdings ist das nicht neu. Die automatische Meldung erfolgt schon seit Jahren, es sei denn, man hat explizit dagegen widersprochen. 

Was ändert sich?

  • Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
  • Das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperren "Übermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)".
  • Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.

Weitere Information zum Beschluss finden Sie hier:

Wehrdienst wird modernisiert | Bundesregierung


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