Die Stadt Volkach erinnert die Anschlussnehmer an ihre Pflicht, die Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Beschädigung und Frost zu schützen (siehe § 19 Abs. 3 Sätze 1 und 3 der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Volkach). Die Eigentümer von Roh- und Neubauten werden besonders auf die Gefahr des Auffrierens der Wasserzähler hingewiesen.
