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Sicherung der Wasserzähler
Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen Volkach
01.12.2025, 16:09
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Die Stadt Volkach erinnert die Anschlussnehmer an ihre Pflicht, die Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Beschädigung und Frost zu schützen (siehe § 19 Abs. 3 Sätze 1 und 3 der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Volkach). Die Eigentümer von Roh- und Neubauten werden besonders auf die Gefahr des Auffrierens der Wasserzähler hingewiesen

 

 

 

 


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