Sobald ein Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde, haben
pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf gewisse Leistungen der
Pflegekasse.
Der Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen zeigt Ihnen in diesem
Vortrag auf, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch
genommen werden können - mit den aktuellen Zahlen und der Änderung
ab dem 01.07.2025.
Außerdem stellt Herr Constantin Edlmann vom Bezirk Oberbayern vor,
unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur ambulanten oder stationären
Pflege durch den Bezirk möglich ist.
Wo:
Kreiskrankenhaus Schrobenhausen
Högenauerweg 5, 86529 Schrobenhausen
großer Mehrzweckraum, 1.OG
Wann: 09.07.2025, 18:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich