Mit Bescheid vom 13.04.2026, Az.: 40-35-2025-BL, hat das Landratsamt Deggendorf die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 18 und Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 10 vom 25.02.2026 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wirksam.
Weitere Informationen: Bauleitplanung | Gemeinde Schaufling
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