Wiesen und Weiden dienen Stall- und Weidetieren als wichtige Futtergrundlage und sind landwirtschaftliche Nutzflächen. Während der Aufwuchszeit vom 1. April bis 30. September, auch Hegezeit genannt, gilt ein Betretungsverbot für diese Flächen.
Auch in der Zeit von Oktober bis März sind diese Flächen schonend zu behandeln. Im Murnauer Moos ist ein Abweichen von den Wegen grundsätzlich nie gestattet, da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Bitte nutzen Sie die vorhandenen und ausgeschilderten Wege und nehmen Sie Rücksicht auf die Natur. Abfall jeder Art ist stets ordnungsgemäß zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen, Hunde sind anzuleinen. Vielen Dank.