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Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Gemeinde Obertraubling
06.09.2023, 16:15
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Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 der Gemeinde Obertraubling wird in der Zeit vom 18.09.2023 bis 22.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus (Bürgerbüro, Zimmer 1,EG), Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.

Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag 18.09.2023 bis spätestens Freitag 22.09.23 im Rathaus Einspruch einlegen.


Beschreibung

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