Der Stadtrat der Stadt Hallstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 7. Oktober, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Paul-Maar-Museum festgestellt. Eine zuvor eingeholte rechtliche Stellungnahme einer Fachanwaltskanzlei hat das Bürgerbegehren in mehreren Punkten als unzulässig eingestuft. Ein Bürgerentscheid findet somit nicht statt.
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