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Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Wirtswiese II“
Gemeinde Obertrubach
27.11.2025, 17:55

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Wirtswiese II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertrubach hat in seiner Sitzung vom 05.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wirtswiese II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche der Fl.-Nr. 52, Gemarkung Geschwand. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt im Osten an das örtliche Straßennetz an. Nördliche grenzt der Geltungsbereich an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wirtswiese“ mit seiner ersten Änderung an. Im Westen befindet sich eine innerörtliche Grünfläche.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: zwei Baugrundstücke schaffen, um nach konkreter Anfrage, bedarfsgerecht Innenbereichspotenziale zu nutzen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB von Montag, 01.12.2025 bis einschl. Freitag, 12.12.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Obertrubach (Teichstraße 5, 91286 Obertrubach) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung unterrichten lassen und zur Planung äußern. Online finden Sie die Unterlagen HIER.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren auf Grundlage des dann vorliegenden Planentwurfes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Obertrubach, den 27.11.2025

gez.
Markus Grüner
Erster Bürgermeister



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