Bekanntmachung über das Stattfinden einer Ortssprecherwahl mittels geheimer brieflicher Abstimmung für den Gemeindeteil Osthausen
Gemäß des Art. 60a der Gemeindeordnung wird in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher wählt. Ein Antrag ist nicht erforderlich, falls der Gemeinderat die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers beschließt oder durch Satzung bestimmt.
Der Marktgemeinderat Gelchsheim hat am 05.05.2026 in seiner konstituierenden Sitzung die Durchführung einer Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers für den Gemeindeteil Osthausen beschlossen.
Abweichend von Art. 60a GO kann der Bürgermeister die Ortssprecherwahlen durch geheime briefliche Abstimmung anordnen. In diesem Fall erhalten alle Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen von Amts wegen ohne Antrag.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner des Ortsteils Osthausen, welche Deutsche bzw. Unionsbürger sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten in diesem Ortsteil mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, somit hier die Hauptwohnung innehaben.
Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Gemeinderat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Gemeinderat, ist der Ortssprecher ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Gemeinde bei örtlichen Anlässen.
Der Ortssprecher hat das Recht, an allen Sitzungen des Marktgemeinderats mit beratender Stimme teilzunehmen. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Teilnahme an den Sitzungen erhält der Ortssprecher ein Sitzungsgeld. Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben.
Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher für den Gemeindeteil Osthausen
Wählbar für das Amt des Ortssprechers ist jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt im Ortsteil Osthausen hat, es sei denn, dass er infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge können bis einschließlich 19.06.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, 97239 Aub eingereicht werden.
Im Anschluss wird eine Briefwahl stattfinden. Es erhalten alle Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen von Amts wegen ohne Antrag.
Die Durchführung der Auszählung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Ort und Zeit der Auszählung sowie bis wann die Wahlbriefe spätestens bei der Gemeinde eingehen müssen wird noch entsprechend bekanntgemacht.
Gelchsheim, den 01.06.2026
Erster Bürgermeister,
Roland Nöth
