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Gestattungen nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen
Gemeinde Oberdachstetten
17.06.2025, 06:40

Nach den Regelungen des GastG ist es erforderlich, für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, einen Gestattungsantrag bei der örtlichen Gemeinde zu stellen. Der Gestattungsantrag kann formlos per E-Mail an poststelle@oberdachstetten.de oder per Post eingereicht werden. Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind zu übermitteln:

  1. Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters bzw. des Antragstellers
  2. Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung
  3. Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
  4. zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit Vorlage einer vorherigen Gestattung für eine gleichartige Veranstaltung, die ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde bzw. Angabe der Daten einer vorherigen nicht beanstandeten Veranstaltung. Alternativ ist ein Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.

Bitte achten Sie darauf, den Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Oberdachstetten vorzulegen.

Gemäß einer seit 01.06.2025 geltenden Neuregelung gilt die Gestattung nach einer Frist von zwei Wochen nach Antragseingang automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion), falls die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist. Ein Gestattungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. In allen anderen Fällen wird die Gemeinde wie bisher einen Bescheid erlassen.

 

 



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