Es wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfälle und Müll achtlos, oftmals vorsätzlich, auf öffentlichen Grundstücken im Gemeindegebiet abgelagert werden. Die so entsorgten Abfälle beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild und wirken sich negativ auf die Aufenthaltsqualität aus, sondern verändern auch die Flora und Fauna und schädigen die Natur damit nachhaltig. Gartenabfälle, wie zum Beispiel Gras‐, Ast‐ und sonstiger Grünschnitt sind nicht Teil der natürlichen Lebensgemeinschaft. Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Veränderungen im Standortgefüge, wie sie durch organische Abfälle verursacht werden, haben vielfältige Folgen für das Ökosystem.
Das Ablagern von Müll und pflanzlichen Abfällen stellt eine Zuwiderhandlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und hat bei Ermittlung des Verursachers ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge, in schweren Fällen wird das Handeln als Straftat
geahndet.
Dabei kann es schnell zu Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Euro kommen.
Abfälle sind daher in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen, nicht aber auf privaten oder öffentlichen Grundstücken abzulagern.
Am Recyclinghof Bayerisch Eisenstein (Hauptstraße 1a) besteht die Möglichkeit verschiedene Abfälle, teilweise kostenlos, abgeben zu können.