Der Mikrozensus 2026 hat im Januar begonnen. Dabei handelt es sich um die gröĂte jĂ€hrliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, die seit 1957 durchgefĂŒhrt wird. Auch in Bayern werden jedes Jahr rund 130.000 Personen in etwa 65.000 Haushalten befragt.
Die ausgewĂ€hlten Haushalte wurden zufĂ€llig bestimmt und stehen stellvertretend fĂŒr die gesamte Bevölkerung. Die erhobenen Daten liefern wichtige Grundlagen fĂŒr politische und gesellschaftliche Entscheidungen, die uns alle betreffen â zum Beispiel in den Bereichen Arbeit, Familie, Wohnen oder soziale Absicherung.
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đ Auch in unserer Gemeinde wurden Anschriften fĂŒr den Mikrozensus 2026 ausgewĂ€hlt.
Die betroffenen Haushalte erhalten im Laufe des Jahres ein Anschreiben des Bayerischen Landesamts fĂŒr Statistik mit der Bitte um Teilnahme. Die Befragung erfolgt entweder
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als Telefoninterview oder
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als Online-Befragung.
Auskunftspflicht und Datenschutz
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Die DurchfĂŒhrung des Mikrozensus ist gesetzlich geregelt (Mikrozensusgesetz). FĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht.
Der Datenschutz ist dabei umfassend gewĂ€hrleistet: Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt, ausschlieĂlich fĂŒr statistische Zwecke genutzt und nur in anonymer, zusammengefasster Form veröffentlicht.
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Keine Beteiligung der Gemeindeverwaltung
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Die Gemeindeverwaltung ist nicht an der DurchfĂŒhrung beteiligt. Die Erhebung erfolgt durch ehrenamtliche, geschulte Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts fĂŒr Statistik, die sich entsprechend ausweisen können.
Wir bitten die betroffenen Haushalte, die Erhebung zu unterstĂŒtzen, und danken allen Teilnehmenden fĂŒr ihren Beitrag zu einer verlĂ€sslichen amtlichen Statistik.
