Überholverbot für Kfz gegenüber Radfahrenden auf der Regnitzbrücke (Beitrag 5)
Die Regnitzbrücke am östlichen Ortseingang ist eine der zentralen Gefahrenstellen für die Radfahrenden in Möhrendorf. Das Einfädeln auf die Regnitzbrücke stellt für Radfahrende, die vom Regnitzradweg Richtung Möhrendorf unterwegs sind, häufig eine echte Herausforderung dar (hohe Verkehrsdichte, insbes. zu den Stoßzeiten, sowie teilweise hohe Geschwindigkeiten einzelner Autofahrender). Radfahrende werden auf der Regnitzbrücke zudem häufig überholt - immer wieder auch dann, wenn für Autofahrende bereits Gegenverkehr in Sichtweite ist und noch schnell ein Überholvorgang begonnen wird.
Das Überholen auf der ca. 100 m langen Regnitzbrücke ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Aufgrund der Fahrbahnbreite, der durchgezogenen Mittellinie sowie des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,50 m zu den Radfahrenden ist ein regelkonformes Überholen jedoch nicht möglich.
Entweder wird der Mindestsicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten, dabei jedoch die durchgezogene Mittellinie verbotswidrig überfahren. Oder die Mittellinie wird nicht überfahren - was zwangsläufig zur Folge hat, dass der Mindestsicherheitsabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Unsere Bitte an die Autofahrenden: Nehmen Sie Rücksicht auf die Radfahrenden auf der Regnitzbrücke - reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und verzichten Sie auf das Überholen!
