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Bauangelegenheiten
Bericht aus dem Gemeinderat
21.08.2026, 09:45

Neubau landw. Maschinen- und Bergehallen, Hofgass-Äcker, Gem. Wilburgstetten

Der Bauherr plant im Bereich Hofgass-Äcker in Wilburgstetten den Neubau von landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehallen.

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 31.07.2024 behandelt und wegen der Frage, bezüglich des Unterhalts der Zufahrt über den gemeindlichen Feldweg abgelehnt.

Geplant sind drei Hallen mit Grundflächen von 60,40 x 20,00 m (Halle 1), 42,41 x 20,00 m (Halle 2) und 49,38 x 20,00 m (Halle 3). In diesen Hallen ist die Lagerung von landwirtschaftlichen Maschinen und Erzeugnissen zulässig, eine andere Nutzung bedarf eines Antrags auf Nutzungsänderung.

Die Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss daher nach § 35 BauGB beurteilt werden. Eine Privilegierung des Bauherrn ist gegeben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Laut Bauantragsunterlagen fallen keine Abwässer an, ein Anschluss an den öffentlichen Kanal wird nicht benötigt.

In der Sitzung am 31.07.2024 wurde aufgeführt, dass nach der Errichtung der Hallen mit einem größeren Verkehrsaufkommen auf dem gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 355 zu rechnen ist. Es wurde gefordert, dass eine Sondernutzungsvereinbarung zwischen Bauherren und Gemeinde getroffen werden muss, worin die Oberflächenbefestigung, die Entwässerung und die Kostenübernahme durch den Bauherrn geregelt ist.

Am 18.06.2026 war ein Ortstermin mit den Bauherren, Bürgermeister Michael Sommer und Herrn Kolb. Es wurde sich geeinigt, eine Sondernutzungsvereinbarung nach den Vorgaben aus der Sitzung vom 31.07.2024 in Bezug auf Oberflächenbefestigung und die Entwässerung für den gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 355 zu schließen. Die Kosten für den Bau und den Unterhalt sind von dem Bauherrn zu tragen. Bei diesem Ortstermin war auch der Bauherr anwesend, welcher für seine geplante Gülle-Kleinbiogasanlage ebenfalls den gemeindlichen Weg als Zufahrt nutzen will. Die Sondernutzungsvereinbarung wird auf beide Bauherren ausgestellt und die Kosten werden von diesen gemeinsam getragen.

Der Bauantrag für die Biogasanlage muss mit einem Bauantrag für einen neuen Stall (270 Großvieheinheiten) verknüpft werden; deshalb die Verzögerung.

Die Forderung der Gemeinde in Bezug auf die Bereitstellung von Löschwasser durch den Bauherrn bleibt bestehen, siehe hierzu Schreiben von Herrn Kreisbrandrat Thomas Müller vom 11.07.2026. Nach Rücksprache mit dem Bauamt des Landratsamtes Ansbach liegt mittlerweile aber ein Plan für die Errichtung eines Löschwasserbehälter auf dem Grundstück vor.

Eine weitere Forderung der Gemeinde war, dass durch den Bauherrn eine detaillierte Entwässerungsplanung für das anfallende Niederschlagswasser vorzulegen ist. Eine Einleitung in den Wegseitengraben an der Straße zwischen Limburg und Villersbronn ist nicht zulässig.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

In der Diskussion standen folgende Punkte im Fokus:

· Die Planungsunterlagen liegen auch zwei Jahre nach der ersten Befassung im Gemeinderat nicht vollständig vor. Entwässerungsplanung und Gestaltung der Freiflächen fehlen noch immer.

· Bei den bekannten (Hallen sowie Biogasanlage) und angekündigten (Großviehstall) Baumaßnahmen handele es sich um Salami-Taktik, damit die vermeintliche Privilegierung ausgenutzt werden könne. Vielmehr sei nach Ansicht der Ratsmitglieder die Privilegierung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hinsichtlich des „untergeordneten Teils der Betriebsfläche“ nicht mehr gegeben. Das Landratsamt wird gebeten zu prüfen, ob nicht ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Flächennutzungsplan-Änderung anzuordnen sei.

· In einem solchen Verfahren könnten auch die offenen Fragen der Entwässerung, der Freiflächengestaltung, des Ausgleichs und insbesondere der Erschließung über die zu schmale Gemeindeverbindungsstraße „Höfgasse“ abschließend geregelt werden. In diesem Zusammenhang müsse die Gemeinde auch die innerörtliche Erschließung in den Blick nehmen. Bgm Sommer verwies an dieser Stelle auf die Möglichkeiten, die sich durch die geplante Entlastungsspange bieten werden.

Aufgrund der Größe der Bauvorhaben handele es sich inzwischen um ein Unternehmen und nicht mehr um bäuerliche Landwirtschaft.

Der folgende Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben. Es ist eine Sondernutzungsvereinbarung zur Nutzung des gemeindlichen Wegegrundstücks Fl. Nr. 355, Gmk. Wilburgstetten, abzuschließen. Die Forderung nach einer detaillierten Entwässerungsplanung bleibt bestehen.

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Neubau einer Lagerhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung (an best. Lagerhalle) in Villersbronn

Der Bauherr plant den Neubau einer Lagerhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung (an best. Lagerhalle) in Villersbronn.

Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der Neubau einer Lagerhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung (an best. Lagerhalle) fügt sich auf Grund der Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Das anfallende Niederschlagswasser soll der bestehenden Oberflächenentwässerung angeschlossen werden. Das Grundstück wird über ein Trennsystem entwässert.

Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

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Erweiterung Büro, In den Sandäckern in Wilburgstetten

Die Bauherrinnen planen die Erweiterung eines Büros, In den Sandäckern in Wilburgstetten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Gewerbegebiet „Sandäcker“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

· 2.2 Höhe der baulichen Anlagen

TH max. 8 m

Bei Geschossbauweise III Vollgeschosse als Höchstgrenze (3,0 m je

Stockwerk zuzüglich max. 1,0 m Kellersockel über natürlichen oder von

Der Baubehörde festgelegten Geländehöhe.

Geplant ist eine Gebäudehöhe von 11,45 m.

Laut Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von max. 45° zulässig. Danach wären Gebäude mit einem deutlich höheren Dachfirst zulässig, als die beantragte Gebäudehöhe von 11,45 m.

Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Bestandsgebäude muss laut Baugenehmigung einem Regenrückhaltebecken zugeführt und in die Wörnitz abgeleitet werden. Das durch die größere Dachfläche mehr anfallende Regenwasser belastet somit nicht den öffentlichen Kanal.

Die Fassade soll mit Alucobond-Platten verkleidet werden, eine Farbangabe wurde von Seiten der Bauherrschaft aber nicht gemacht. Laut B-Plan sind landschaftsbezogenen Farbtöne zu verwenden, grelle Farben sind nicht zulässig.

Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Stellplätze sind ausreichend vorhanden.

Beschluss:

Die Bauherren werden für die Erweiterung des Büros auf der Fl. Nr. 228, Gem. Wilburgstetten, In den Sandäckern 1 gemäß den eingereichten Unterlagen von der folgenden Festsetzung des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sandäcker“ befreit:

· 2.2 Höhe der baulichen Anlagen

→ Die geplant Gebäudehöhe darf 11,45 m betragen.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Die gemeindliche Stellungnahme wird für die weitere Bearbeitung des Bauantrags an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

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Isolierte Befreiung Errichtung eines Brennholzschuppens, Waldweg in Wittenbach

Der Bauherr plant im Waldweg in Wittenbach die Errichtung eines Brennholzschuppens.

Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Am Buchäcker“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Folgende Befreiung wäre erforderlich:

  • VII. Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen, 1. Dachneigung

→ Bei Gebäuden II/D, Garagen und Nebengebäuden →→ 39 – 45°

→ Geplant ist eine Dachneigung von 7°.

Die Dachneigung darf mit 7° erfolgen.

Beschluss:

Das Bauamt der VG Wilburgstetten wird beauftragt, dem Bauherrn einen Bescheid über die isolierte Befreiung auszuhändigen.


Beschreibung