Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit bis einschließlich 28. Februar, um Hecken, Sträucher und Gehölze zurückzuschneiden. Ein rechtzeitiger Rückschnitt trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei: Sichtdreiecke an Einmündungen bleiben frei, Geh- und Radwege werden nicht eingeengt und Straßenlaternen können ihre Beleuchtung ungehindert entfalten.
Ebenso wichtig ist die Zugänglichkeit für Winterdienstfahrzeuge, Großeinsatzfahrzeuge wie Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Müllabfuhr. Überhängende Äste oder zugewachsene Straßenränder können deren Arbeit erheblich behindern.
Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit zum Schutz brütender Vögel. Größere Rückschnitte sind dann bis Ende September nicht mehr zulässig.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber Natur und öffentlicher Sicherheit.
In diesem Zusammenhang wollen wir Sie auch über das freizuhaltende sog. „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen informieren: Als „Lichtraumprofil“ wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Fahrweges bestimmt wird. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sauber gehalten werden.
